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Zustands- und Funktionsprüfung
Warum muss geprüft werden?
Was muss geprüft werden?
Alle neu errichteten oder renovierten Abwasserleitungen auf Ihrem privaten Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen, sind unmittelbar nach ihrer Fertigstellung auf Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Prüfpflicht umfasst auch Ihre privaten Abwasserleitungen, die über fremde Grundstücke verlaufen. Ebenfalls zu prüfen sind Einsteigschächte und Inspektionsöffnungen.
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)
Wer darf prüfen?
Nur Sachkundige die beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen gelistet sind dürfen eine Zustands- und Funktionsprüfung durchführen. http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
Wie wird geprüft?
- Abwasserleitungen, die neu errichtet oder renoviert wurden.
- Abwasserleitungen vor einer Abwasserbehandlungsanlage, die gewerbliches Abwasser führen.
- Abwasserleitungen in Fremdwassersanierungsgebieten, wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft vorgibt
Welche Unterlagen gehören zur Dokumentation?
- Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung.
Die Bescheinigung finden Sie hier - ein Bestandsplan / eine Lageplanskizze mit Kennzeichnung der geprüften Abwasserleitungen
- Fotodokumentation der Örtlichkeit
- Prüfprotokoll Luft / Wasser
- Eine CD/DVD mit dem Befahrungsvideo der privaten Schmutz- bzw. Mischwasserleitunten (bei optischer Inspektion)
- Haltungs-/ Schachtberichte von den geprüften Leitungen bzw. Schächten
- Bilddokumentation mit evtl. festgestellter Schäden im privaten Abwassersystem
Weiterführende Links und Rechtsgrundlagen allgemein
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen Bürgerinfo Abwasser - Zustands-und-Funktionsprüfung
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw)
Landeswassergesetz NRW
Wasserhaushaltsgesetz
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Es hilft Ihnen weiter
- Frau Daelman
Tel: 02524 28-1150
E-Mail: daelman@ennigerloh.de
Zuständige Organisationseinheit
- Eigenbetrieb Abwasser
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
E-Mail: abwasser@ennigerloh.de
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Warum muss geprüft werden?
Was muss geprüft werden?
Alle neu errichteten oder renovierten Abwasserleitungen auf Ihrem privaten Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen, sind unmittelbar nach ihrer Fertigstellung auf Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Prüfpflicht umfasst auch Ihre privaten Abwasserleitungen, die über fremde Grundstücke verlaufen. Ebenfalls zu prüfen sind Einsteigschächte und Inspektionsöffnungen.
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)
Wer darf prüfen?
Nur Sachkundige die beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen gelistet sind dürfen eine Zustands- und Funktionsprüfung durchführen. http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
Wie wird geprüft?
- Abwasserleitungen, die neu errichtet oder renoviert wurden.
- Abwasserleitungen vor einer Abwasserbehandlungsanlage, die gewerbliches Abwasser führen.
- Abwasserleitungen in Fremdwassersanierungsgebieten, wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft vorgibt
Welche Unterlagen gehören zur Dokumentation?
- Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung.
Die Bescheinigung finden Sie hier - ein Bestandsplan / eine Lageplanskizze mit Kennzeichnung der geprüften Abwasserleitungen
- Fotodokumentation der Örtlichkeit
- Prüfprotokoll Luft / Wasser
- Eine CD/DVD mit dem Befahrungsvideo der privaten Schmutz- bzw. Mischwasserleitunten (bei optischer Inspektion)
- Haltungs-/ Schachtberichte von den geprüften Leitungen bzw. Schächten
- Bilddokumentation mit evtl. festgestellter Schäden im privaten Abwassersystem
Weiterführende Links und Rechtsgrundlagen allgemein
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen Bürgerinfo Abwasser - Zustands-und-Funktionsprüfung
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw)
Landeswassergesetz NRW
Wasserhaushaltsgesetz Dichtheitsprüfung, optische Inspektion, TV-Befahrung https://serviceportal.stadt-ennigerloh.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/466/show
Frau
Daelman
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